Corona-Hotline des Erzgebirgskreises steht für Fragen zur Bescheinigung der Befreiung von der Quarantäne-Pflicht für tschechische Grenzpendler zur Verfügung
18.02.2021
Bei Fragen bezüglich der Bescheinigung der Befreiung von der Quarantäne-Pflicht für tschechische Grenzpendler können sich betroffene Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit heute an die Corona-Hotline des Erzgebirgskreises wenden. Die Corona-Hotline ist regulär Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 sowie Samstag und Sonntag von 09:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.
Regelungen zur Einreise aus Tschechien und mobile Teststation in Reitzenhain
Der Landkreis Erzgebirgskreis hat weitere Regelungen in Bezug auf die Einreise aus der Tschechischen Republik getroffen. Außerdem hat das DRK am Grenzübergang in Reitzenhain eine mobile Teststation eingerichtet.
Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Erzgebirgskreis
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot im Erzgebirgskreis erlassen. Grundlage hierfür ist das Alkoholverbot (§2d) der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Februar 2021. Diese regelt, dass die konkret vom Alkoholverbot betroffenen Örtlichkeiten vom Landkreis festzulegen sind.
Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine Allgemeinverfügung mit Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis erlassen, die durch die neue Corona-Schutz-Verordnung möglich sind. Die Allgemeinverfügung wurde am 16. Februar 2021 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 13/2021, erlassen und bekannt gemacht unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen.
Neue Corona-Verordnungen für den Landkreis und den Freistaat
Seit dieser Woche gelten neue Bestimmungen in Bezug auf den Schutz gegen Corona sowohl für den Freistaat als auch für den Landkreis. Die beiden Verordnungen können Sie ab sofort auch über diese Plattform einsehen.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO
Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 15.02.2021 Az. 504.06/ 03-2021
Straßenverkehrsbehörde jetzt in Großrückerswalde
Die Gemeindeverwaltung Großrückerswalde nimmt seit dem 01.01.2021 die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde wahr. Bis zu diesem Termin ist dafür noch die Gemeindeverwaltung Mildenau verantwortlich gewesen.
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben.
Wir auch weiterhin für Sie da!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ihre Anliegen können Sie auch weiterhin mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort besprechen. Dazu gelten die bekannten Öffnungszeiten: (dienstags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 11.30 Uhr).
DAS IST AUSNAHMSLOS NUR NACH VORHERIGER TERMINABSPRACHE UNTER TEL. 03735 6030 MÖGLICH. In allen Bereichen gelten die aktuellen Hygienevorschriften.
Das Mauersberger-Museum, das Preßnitztalmuseum und die Bibliothek sind derzeit geschlossen. Wer auf die über 3000 Medien der Bibliothek zugreifen möchte, an auf das Angebot der Dorfbibliothek auf Rädern zurückgreifen.